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Verkehr
4. Eisenbahnpaket: Eisenbahnbinnenmarkt (Richtlinie)
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Möglichkeit für einen Mitgliedstaat, ausländischen VIU in dessen Heimatmarkt den Marktzutritt zu verwehren, widerspricht dem Ziel der Richtlinie, den EU-Eisenbahnbinnenmarkt zu verwirklichen. Die Regelung, dass bei „nicht auszuschließenden“ Wettbewerbsverzerrungen der Marktzugang selbst dann verwehrt werden kann, wenn ein Eisenbahnunternehmen alle in der Richtlinie festgelegten Rechtspflichten erfüllt, verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot und den Grundsatz der Rechtssicherheit.
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4. Eisenbahnpaket: Eisenbahnbinnenmarkt COM(2013) 29 (veröff. 02.04.2013) | 111 KB | Download | |
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cepHintergrund (veröff. 02.04.2013) | 1 MB | Download | |
Richtlinienvorschlag COM(2013) 29 (veröff. 30.01.2013) | 159 KB | Download | |
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 08.10.2015) | |||
Kommission, Rat und EP: Trilogergebnis (veröff. 28.04.2016) |