"Dann könnten alle Zahlungen in Euro eingeklagt werden"
Matthias Kullas warnt im Gespräch mit Börse Online vor den unabsehbaren Folgen eines 'Grexit'
Für Griechenland hätte ein Austritt aus der Eurozone unabsehbare rechtliche Folgen. Denn damit verstößt Athen auch gegen die EU-Verordnung 974/98 vom 2. Mai 1998 über die Einführung des Euro, erklärte der cep-Experte Matthias Kullas gegenüber Börse Online. "Dann könnte jeder in- und außerhalb Griechenlands, der eine Forderung in Euro hat und die in der neuen Währung bezahlt werden soll, die Zahlung in Euro einklagen", so Kullas.