Bremst deutsches Recht die EU aus?
Ein Beitrag des Tagesspiegel befasst sich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Stopp des Ratifizierungsgesetzes über die rechtliche Umsetzung der EU-Coronahilfen. Dabei wird die Einschätzung von Lüder Gerken, Vorstandsvorsitzender des cep, zitiert, dass die geplante Schuldenaufnahme rechtswidrig sei.
Lüder Gerken weist darauf hin, dass die Schuldenaufnahme rechtswidrig sei, aber Karlsruhe sie akzeptieren werde. „Das Instrument der Anleihenermächtigung ist eindeutig EU-rechtswidrig. Insofern verwundert es mich nicht, dass Karlsruhe die Zustimmung Deutschlands zum 750-Milliarden- Euro-Paket vorerst gestoppt hat. Wenn das Bundesverfassungsgericht allerdings an dieser Auffassung festhalten sollte, stieße es die EU ins Chaos. Insofern wird Karlsruhe – wie bei allen bisherigen Urteilen zur EU-Rettungspolitik – zwar allgemeine Bedenken äußern und Leitplanken definieren, die aber so formulieren, dass sie das Paket letztlich nicht aufhalten.“
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