PRESSEINFORMATION 22/2021
cep-Studie: EU-Gesetz zu Datennutzungen schafft Rechtsunsicherheit
Freiburg/Berlin. Die Europäische Union will das Teilen von wertvollen Datensätzen für gemeinnützige Zwecke erleichtern. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission das Data-Governance-Gesetz auf den Weg gebracht. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hält die Regelungen für nicht zielführend. "Da die EU-Verordnung die Behörden nicht dazu verpflichtet, Daten bereitzustellen, hängt der Erfolg von deren Bereitschaft ab, dies freiwillig zu tun", sagt cep-Experte Philipp Eckhardt, der für die Freiburger Denkfabrik eine Analyse zum Data-Governance-Gesetz vorgelegt hat.
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