Presseinformationen

PRESSEINFORMATION 56/2021

Kommission verstößt mit DMA gegen EU-Recht und Grundrechtecharta

Freiburg/Berlin. Techgiganten wie Google, Amazon, Facebook oder Apple beherrschen den globalen Internetmarkt. Das Wettbewerbsrecht genügt nicht, um Machtmissbrauch zu verhindern. Die Kommission hat daher im vergangenen Dezember ein Gesetz für digitale Dienste, den Digital Markets Act (DMA), vorgelegt. Das Gesetz soll verhindern, dass Betreiber großer Internetplattformen den Wettbewerb einschränken oder unfaire Konditionen durchsetzen.

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PRESSEINFORMATION 55/2021

EU contra Techkonzerne: cep hält DMA für sinnvoll - aber ungenau

Freiburg/Berlin. Techgiganten wie Google, Amazon, Facebook oder Apple beherrschen den globalen Internetmarkt. Das Wettbewerbsrecht genügt nicht, um Machtmissbrauch zu verhindern. Die EU-Kommission hat daher im vergangenen Dezember ein Gesetz für digitale Dienste, den Digital Markets Act (DMA), vorgelegt. Das Gesetz soll verhindern, dass Betreiber großer Internetplattformen den Wettbewerb einschränken oder unfaire Konditionen durchsetzen.

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Dr. Jörg Köpke

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Leiter Kommunikation / Chefredakteur

Camille Réau

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Dr. Stephan Seiler

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Referent für Kommunikation