PRESSEINFORMATION 56/2021
Kommission verstößt mit DMA gegen EU-Recht und Grundrechtecharta
Freiburg/Berlin. Techgiganten wie Google, Amazon, Facebook oder Apple beherrschen den globalen Internetmarkt. Das Wettbewerbsrecht genügt nicht, um Machtmissbrauch zu verhindern. Die Kommission hat daher im vergangenen Dezember ein Gesetz für digitale Dienste, den Digital Markets Act (DMA), vorgelegt. Das Gesetz soll verhindern, dass Betreiber großer Internetplattformen den Wettbewerb einschränken oder unfaire Konditionen durchsetzen.
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