Vertikale Vereinbarungen
Neue Gruppenfreistellungsverordnung: Die Kommission hat die Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen ("Vertikal-GVO") überarbeitet.
Die Vertikal-GVO legt fest, dass bestimmte Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die auf unterschiedlichen Stufen der Produktions- oder Vertriebskette tätig sind, vom Kartellverbot des Art. 101 AEUV freigestellt sind. Zu den Neuerungen der Vertikal-GVO gehören insbesondere spezifische Regeln für den Online-Vertrieb. Die neue Vertikal-GVO ist am 1. Juni 2022 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Mai 2034. Ein cepDossier stellt die Verordnung vor.