Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel
Die EU-Kommission schlägt eine Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und bessere Informationen vor.
Die Kommission geht davon aus, dass es Verbrauchern erschwert wird, ökologisch nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen. Dies führt sie auf mangelnde Produktinformationen am Verkaufsort und irreführende Geschäftspraktiken hinsichtlich der Nachhaltigkeit von Produkten zurück. Um dem entgegen zu wirken, hat die Kommission vorgeschlagen, die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Verbraucherrechterichtlinie entsprechend zu ändern. Ein cepDossier stellt die Änderungsrichtlinie vor.