Derivateclearing: Vorschläge zur Stärkung der Attraktivität der Clearinghäuser in der EU und der Finanzstabilität
Am 7. Dezember 2022 hat die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag und einen Richtlinienvorschlag zur Anpassung des Rechtsrahmens zum Clearing von Derivaten vorgelegt. Denn dieser weist, nach ihrer Auffassung, insbesondere vier Schwachstellen auf.
Erstens ist das Clearing von Derivatekontrakten zu stark auf einige Clearinghäuser in Drittstaaten, insbesondere das Vereinigte Königreich, konzentriert. Dies führt zu anhaltenden Risiken für die Finanzstabilität in der EU. Zweitens sind die Verfahren zur Zulassung neuer Clearingdienste und -tätigkeiten durch Clearinghäuser in der EU oft zu langwierig und aufwändig. Dies sorgt für eine geringe Attraktivität dieser Clearinghäuser. Drittens ist der EU-Aufsichtsrahmen ggfs. den Risiken einer verstärkten Verlagerung von Clearingtätigkeiten in die EU - ein Ziel der Vorschläge - nicht gewachsen. Und viertens hatten viele Marktteilnehmer in letzter Zeit Schwierigkeiten bei der Absicherung von Risiken, da die Volatilität der Rohstoffpreise zugenommen hat. Dadurch hatten zahlreiche Energieunternehmen Liquiditätsschwierigkeiten. In einem cepDossier stellen wir die Vorschläge der Kommission zur Adressierung dieser Schwächen vor.