Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte
Am 21. Juni 2022 wurde eine vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen [Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)] erzielt.
Die Richtlinie verpflichtet künftig ca. 50.000 Unternehmen in der EU und allein in Deutschland rund 15.000 dazu, Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung in einem gesondertem Abschnitt in ihrem Lagebericht zu veröffentlichen.
Dieses cepDossier gibt einen Überblick über die getroffene Einigung.