Streit über Cloud-Nutzung in den USA – Wirtschaft sendet Hilferuf an die Bundesregierung
Die Rechtslage bei der Nutzung von US-Cloudanbietern durch europäische Firmen ist Gegenstand eines ausführlichen Handelsblatt-Berichtes, der sich auch auf die Einschätzung von cep-Datenschutzexpertin Anja Hoffmann stützt.
Hoffmann weist auf die ungeklärte rechtliche Lage seit dem EuGH-Urteil vom Juli 2020 hin, in dem die bisherige Datenschutzvereinbarung "Privacy Shield" gekippt wurde. „Datentransfers von Unternehmen aus der EU an Cloud-Dienste in den USA wie Microsoft, Amazon, Google oder Dropbox sind rechtswidrig, wenn die dortigen Datenempfänger den US-Überwachungsgesetzen unterliegen und Zugriff auf die Dateninhalte im Klartext haben“, so Hoffmann.
Hier geht es zum vollständigen Bericht.