PRESSEINFORMATION 83/2017
CO2-Überwachung bei schweren Nutzfahrzeugen
Die EU-Kommission strebt ein neues Melde- und Überwachungssystem für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch neuer Lkw und Busse an.
Auf Fahrzeughersteller und Zulassungsbehörden kommen mit einem neuen Melde- und Überwachungssystem für CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch zusätzliche bürokratische Pflichten zu. Außerdem schwächt dieses EU-Vorhaben durch weitreichende Veröffentlichungspflichten sensibler Daten die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Fahrzeughersteller auf Märkten außerhalb der EU. Zu diesem Schluss kommen die Verkehrsexperten des cep in ihrer Analyse des Kommissionsvorschlages.
Die Simulationssoftware VECTO bewirke für sich genommen ausreichend Markttransparenz für die Käufer von schweren Nutzfahrzeugen (SNF) und Wettbewerbsdruck auf die Hersteller, kraftstoffsparendere und CO2-ärmere SNF anzubieten. Eine „vollkommene Markttransparenz“ durch den Zwang zur Veröffentlichung von umfangreichen Daten zu Fahrzeugkomponenten, Fahrzeugeigenschaften und Technologien zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs sei daher unnötig. Außerdem wird so die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Fahrzeughersteller auf Außenmärkten geschwächt. Die Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht reichen nicht aus, um den EU-Herstellern gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
Aus Sicht der cep-Experten würde die Einbeziehung des Straßenverkehrs einschließlich der schweren Nutzfahrzeuge in den europäischen Emissionsrechtehandel die geplanten bürokratischen Meldepflichten überflüssig machen. Das Vorhaben der Kommission, vor der Verabschiedung der vorliegenden Verordnung CO2-Grenzwerte festzulegen, führt außerdem dazu, dass ordnungsrechtliche Vorgaben auf Basis einer unzureichenden Datenlage gemacht werden.
Hintergrund und Ziele
Lkw und Busse („schwere Nutzfahrzeuge“, SNF) verursachen in der EU 5% aller CO2-Emissionen, 20% der CO2-Emission im Verkehrssektor und 25% der CO2-Emission im Straßenverkehr. Bis 2030 wird ein weiterer Anstieg der CO2-Emissionen von SNF erwartet. Die EU-Kommission plant nun in ihrem Vorschlag zur Änderung der Wegekosten-Richtlinie die Einführung CO2-abhängiger Straßennutzungsgebühren für SNF. und will Anfang 2018 erstmals CO2-Grenzwerte für SNF vorschlagen. Für beide Vorhaben ist die zentrale Erfassung von Daten zum CO2-Ausstoß von SNF erforderlich.
Der vorliegende Verordnungsvorschlag soll die Überwachung und Meldung des Kraftstoffverbrauchs und der dadurch erzeugten CO2-Emissionen von SNF ermöglichen, um CO2-Emissionen bei der Festlegung von Straßenbenutzungsgebühren berücksichtigen zu können. Außerdem sollen so die geplanten CO2-Grenzwerte für SNF um- und durchgesetzt werden sowie durch eine „vollkommene Markttransparenz“ potentielle Käufer von SNF besser über deren Kraftstoffverbrauch informiert und Hersteller durch mehr Wettbewerb zu Innovationen veranlasst werden.