PRESSEINFORMATION 30/2017
Energieeffizienz von Gebäuden
Die EU-Kommission will durchsetzen, dass die Energieeffizienz von Gebäuden weiter gesteigert wird.
Die vorgeschlagenen Änderungen der Gebäude-Gesamtenergieeffizienz-Richtlinie sollen „umständliche“ Vorschriften beseitigen und die energetische Sanierung bestehender Gebäude beschleunigen.
Wesentliche Änderungen zum Status quo
- Es entfallen die Pflichten der Mitgliedstaaten, beim Bau oder einer größeren Renovierung von Gebäuden die Einführung intelligenter Messsysteme zu unterstützen und zu gewährleisten, dass vor Beginn eines Neubaus die Realisierbarkeit hocheffizienter alternativer Systeme berücksichtigt wird.
- Bisher verfolgte die langfristige Renovierungsstrategie nicht explizit soziale Ziele. Nun soll sie zur Verringerung der Energiearmut beitragen.
- Neu ist, dass nach Installation, Austausch oder Modernisierung eines gebäudetechnischen Systems dessen Gesamtenergieeffizienz bewertet, dokumentiert und dem Eigentümer übermittelt werden muss.
- Bei allen ab 2025 neu gebauten oder renovierten Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen muss mindestens jeder zehnte mit einem intelligenten Ladepunkt für Elektrofahrzeuge ausgerüstet sein.
- Für Wohngebäude wird eine Vorverkabelung für Ladepunkte für jeden Parkplatz vorgeschrieben.
- Neu ist auch, dass die Mitgliedstaaten die finanzielle Förderung der Energieeffizienz bei der Renovierung von Gebäuden von den erzielten Energieeinsparungen abhängig machen müssen.
Aus Sicht des cep ist die Koppelung der finanziellen Förderung von Gebäudesanierungen an die erzielte Energieeinsparung eine Verbesserung gegenüber dem Status quo. Das cep empfiehlt darüber hinaus, die schon bestehenden Vorgaben zu Niedrigstenergiegebäuden abzuschaffen, weil sie den Bau günstigen Wohnraums verhindern. Auch ist die vorgesehene Pflicht zur Einrichtung von „intelligenten“ Ladestationen für Elektroautos aufgrund der hohen Kosten unverhältnismäßig.
Hintergrund und Ziele
Der Gebäudebestand in der EU ist zu 75% „nicht energieeffizient“ und wird jährlich nur zu 0,4–1,2% renoviert. Künftig soll nach dem Willen der EU-Kommission dieses „enorme Potenzial für Effizienzgewinne“ besser genutzt werden. Die bestehende Gebäude-Gesamtenergieeffizienz-Richtlinie soll die „Gesamtenergieeffizienz“ von Gebäuden verbessern, indem deren Energiebedarf für Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung gesenkt wird. Hierzu sollen ein „nachfragegesteuerter Markt“ für energieeffiziente Gebäude entstehen, indem „Informationsbarrieren“ durch Energieausweise und Inspektionen abgebaut und „suboptimale Investitionen“ verhindert werden. Die Mitgliedstaaten sollen außerdem „Mindestanforderungen an die Energieeffizienz auf dem kostenoptimalen Niveau“ festlegen und durchsetzen, dass alle neuen Gebäude ab 2021 (öffentliche Gebäude schon ab 2019) ausschließlich als „Niedrigstenergiegebäude“ mit einem „fast bei Null liegenden oder sehr geringen Energieverbrauch“ gebaut werden.