PRESSEINFORMATION 2/2017

Fragwürdige EU-Pläne für neues Energieeffizienzrecht

Das cep bewertet die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform des EU-Energieeffizienzrechts

Ein eigenständiges Energieeffizienzziel ist ökonomisch fragwürdig und zur Erreichung der eigentlichen Energie- und Klimaziele der EU unnötig. Zu diesem Schluss kommen die Energieexperten des cep in einem Input, der die Kommissionsvorschläge bewertet. Die Autoren weisen darauf hin, dass die Vorgabe, jährlich 3% öffentlicher Gebäude zu renovieren, die öffentlichen Haushalte unverhältnismäßig belaste und fordern deshalb, dass diese besser entfallen sollte.

Aus Sicht des cep lässt sich mit weniger Regulierung mehr Klimaschutz und Versorgungssicherheit erreichen. Im Gegensatz zu Energieeffizienzvorgaben führen die Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Produkten und Wohnungen sowie der EU-Emissionsrechtehandel zu kostengünstigen Energieeinsparungen. Daher sollte die EU quantitative Effizienzziele fallen lassen und verpflichtende Einsparungsziele der Energieeffizienz-Richtlinie nicht über 2020 hinaus fortschreiben.

Insgesamt ergeben sich für das cep sieben Forderungen an die laufende Überarbeitung des EU-Effizienzrechts. Dazu gehört, dass der EU-Emissionshandel möglichst alle Sektoren erfassen sollte, die Verpflichtung zu „Niedrigst-Energiehäusern“ aus der Gebäude-Gesamtenergieeffizienz-Richtlinie wieder gestrichen wird, die Bereitstellung intelligenter Ladestationen für Elektroautos nicht in der Gebäude-Gesamtenergieeffizienz-Richtlinie vorgeschrieben wird und Energieeffizienzvorgaben für Produkte nach der Ökodesign-Richtlinie nur sparsam erlassen werden, da sie unnötig die Kosten für Klimaschutz und andere energiepolitische Ziele erhöhen.

Hintergrund:

„Energieeffizienz an erster Stelle“ („energy efficiency first“) – unter dieses Motto hat Europäische Kommission ihre Vorschläge zur Neuausrichtung des EU-Energieeffizienzrechts 2030 gestellt: Das „zentrale Leitmotiv der Energieunion“ soll durch Änderungen der Energieeffizienz-Richtlinie und der Gebäude-Gesamtenergieeffizienz-Richtlinie sowie neue Energieeffizienzvorgaben für Produkte verwirklicht werden. Für 2030 schlägt die Kommission ein auf EU-Ebene verbindliches Energieeffizienzziel von 30% vor. Sie will damit das vom Europäischen Rat 2014 beschlossene – unverbindliche – 27%-Ziel verschärfen. Dabei beruft sie sich auf den Auftrag, bis 2020 zu überprüfen, ob das Energieeffizienzziel für 2030 auf 30% angehoben werden soll. Hierzu darf 2030 der EU-Gesamtverbrauch nicht mehr als 1.321 Mio. t RÖE Primärenergie bzw. 987 Mio. t RÖE Endenergie betragen.

Ladestationen für Elektroautos

Die Kommission schlägt zusätzlich vor, dass ab 2025 in allen neuen „Nichtwohngebäuden“ und in allen bestehenden Nichtwohngebäuden, die „umfangreich“ renoviert werden und mehr als zehn Parkplätze haben, mindestens jeder zehnte Parkplatz mit einer „intelligenten“ Ladestation für Elektroautos, die auf Preissignale reagieren kann, ausgerüstet sein muss. Diese seien jedoch unverhältnismäßig teuer, so die cep-Experten, und zur Steuerung der Stromnachfrage gäbe es kostengünstigere Alternativen. 

cepInput Aus weniger mehr machen – Eine Kritik des EU-Energieeffizienzrechts und seiner geplanten Reform