cepAnalyse
Informationstechnologien
Harmonisierung für Funkfrequenz-Nutzungsrechte (Richtlinie)
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Angesichts der vagen Befugnis der EU-Kommission, Durchführungsmaßnahmen zu den „Modalitäten der Anwendung“ für die Frequenznutzungsrechte zu erlassen, besteht die Gefahr, dass diese Auflagen später von der Kommission harmonisiert werden. Das ist aus Sicht des cep kontraproduktiv. Dagegen können wettbewerbsbedingte Auflagen notwendig sein. Allerdings sollten die nationalen Regulierungsbehörden dafür eine Marktdefinition und -analyse vornehmen müssen.