Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen (Verordnung)
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Verkehr

Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen (Verordnung)

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Martin Menner
Dr. Martin Menner

Durch ein EU-Zertifizierungssystem für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen – z.B. Metalldetektoren oder Körperscanner – soll die Zersplitterung des Binnenmarktes überwunden werden. Basis dafür soll eine EU-Typgenehmigung sein, die in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird.

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Status

Aus Sicht des cep stärkt eine EU-Typgenehmigung einer Ausrüstung für Luftsicherheitskontrollen eines Mitgliedstaats, die in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt wird, den Binnenmarkt und den Wettbewerb. Derzeit müssen Geräte zum Aufspüren verbotener Gegenstände in der Zivilluftfahrt von jedem Mitgliedstaat noch gesondert zertifiziert werden, bevor sie dort jeweils vermarktet werden dürfen.

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Presseinformation 116/2016 (veröff. 21.11.2016)
Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen COM(2016) 491 (veröff. 21.11.2016) PDF 134 KB Download
Verordnungsvorschlag COM(2016) 491 (veröff. 07.09.2016) PDF 311 KB Download