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Verkehr
Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen (Verordnung)
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Aus Sicht des cep stärkt eine EU-Typgenehmigung einer Ausrüstung für Luftsicherheitskontrollen eines Mitgliedstaats, die in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt wird, den Binnenmarkt und den Wettbewerb. Derzeit müssen Geräte zum Aufspüren verbotener Gegenstände in der Zivilluftfahrt von jedem Mitgliedstaat noch gesondert zertifiziert werden, bevor sie dort jeweils vermarktet werden dürfen.
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Presseinformation 116/2016 (veröff. 21.11.2016) | |||
Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen COM(2016) 491 (veröff. 21.11.2016) | 134 KB | Download | |
Verordnungsvorschlag COM(2016) 491 (veröff. 07.09.2016) | 311 KB | Download |